FAQ
Frage: Wofür steht SSPT?
Antwort: Das Kürzel steht für Spezielle Schmerzpsychotherapie
Frage: Ich habe schon mehrere Ausbildungsstunden absolviert, wie werden die angerechnet?
Antwort: Ab 2005 sind alle Übergangsbestimmungen außer Kraft. Das Zertifikat kann jetzt nur an Absolventen ausgestellt werden, die an einem von der Prüfungskommission akkreditierten Curriculum teilgenommen haben.
Frage: Ist die Approbation Voraussetzung für die Zulassung zur SSPT-Fort-/Weiterbildung?
Antwort: Nein, das Seminarangebot kann auch ohne Approbation besucht werden, aber die abschließende Zertifizierung setzt eine Approbation zwingend voraus.
Frage: Ist SSPT eine Fortbildung oder eine Weiterbildung?
Antwort: Der Unterschied zwischen einer Fort- und Weiterbildung liegt im Status der Anerkennung durch die Landespsychotherapeutenkammern. Weiterbildungen sind in Weiterbildungsordnungen (WBO) der Psychotherapeutenkammern geregelt. Eine Weiterbildung beinhaltet eine deutliche Vertiefung und Spezialisierung des bereits erworbenen Fachwissens. Sie umfasst dabei einen wesentlichen Zuwachs an Kenntnissen und Fertigkeiten. Zur Weiterbildung gehört ein theoretischer und ein praktischer Teil. Bislang ist lediglich in Rheinland-Pfalz die SSPT als Weiterbildung anerkannt.
Frage: Kann ich die Fort-/Weiterbildung beginnen, ohne eine nach dem PTG anerkannte psychotherapeutische Ausbildung begonnen zu haben?
Antwort: Nein, es sei denn, Sie können profunde theoretische Kenntnisse zum Thema Schmerz nachweisen und haben die schriftliche Mitteilung einer Ausbildungsinstitution, dass Sie dort noch im selben Jahr angenommen werden. Dazu sollten Sie Ihrer Anmeldung die nötigen Nachweise beilfügen.
Frage: Muss ich alle angegebenen Kurse in einem bestimmten Zeitraum absolvieren?
Antwort: Im Prinzip ja, Sie können sie jedoch in bestimmten Ausnahmesituationen auch über mehrere Jahre oder verschiedene Standorte verteilen, dabei sollte jedoch die vorgegebene Reihenfolge möglichst eingehalten werden.
Frage: Muss ich immer beide Veranstaltungen an einem Wochenende belegen?
Antwort: Ja, denn wir halten es inhaltlich und organisatorisch für sinnvoll. Zum einen sind die Veranstaltungsinhalte an einem Wochenende oftmals inhaltlich aufeinander abgestimmt. Zum anderen sollt die Blockung der Seminartage und die Organisation erleichtern und Ihnen Ausgaben "sparen".
Frage: Können Kurse anderer Anbieter anerkannt werden?
Antwort: Im Ausnahmefall ist das möglich, sofern die anderen Anbieter ebenfalls ein von der gemeinsamen Prüfungskommission akkreditiertes Curriculum anbieten.
Frage: Muss ich die vorgegebene Reihenfolge der Kurse einhalten?
Antwort: Ja, weil zumindest die ersten Kurse aufeinander aufbauen und durch Einhalten der Reihenfolge ein nahezu gleicher Wissensstand bei den Teilnehmern eines Kurses gewährleistet ist. Da aber in Ausnahmefällen auch zeitlich nicht aufeinander aufbauende Kurse anderer akkreditierter Anbieter akzeptiert werden, kann (sofern noch Plätze frei sind) auch ein Quereinstieg akzeptiert werden. In diesem Falle müssen Sie uns mitteilen, welche Kurse Sie aus vorherigen Curricula bzw. bei anderen Anbietern bereits absolviert haben.
Frage: Kann ich als zugelassener Psychotherapeut nicht per se, d.h. auch ohne SSPT-Fort- bzw. Weiterbildung Patienten mit chronischen Schmerzen behandeln?
Antwort: Ja, aber es wird zunehmend schwieriger, dies ohne zusätzliche Kompetenzen und Fachwissen erfolgreich zu bewältigen. Nahezu alle Fachdisziplinen haben erkannt, dass eine Schmerzspezialisierung notwendig ist.
Frage: Warum sind einige Kursangebote gegenüber frühen Angeboten sogar billiger geworden?
Antwort: Wir arbeiten nicht Gewinn orientiert, aber dennoch qualitativ hochwertig und professionell. Unsere Kostenkalkulation ist auf mindestens 10 und unsere inhaltliche Konzeption der Kurse auf höchstens 15 Teilnehmern pro Kurs aufgebaut. Bei einer geringeren Teilnehmerzahl zahlt die DGPSF drauf.
Frage: Was geschieht mit überschüssigen Geldern?
Antwort: Die sogenannten Gewinne werden genutzt, um die Vorfinanzierung der Kurse durch die DGPSF zum einen zu tilgen. Zum anderen wird die Infrastruktur der Organisation (u.a. Internetseite) weiter professionalisiert, was zusätzliche Personalkosten verursacht. Letztlich entscheidet der Vorstand der DGPSF über die Verwendung der Gewinne aus der Fort-/Weiterbildung und überwacht im Übrigen auch das Konto der Akademie.
Frage: Werden Kurse der SSPT-Fortbildung auf die Ausbildung "Psychologische Psychotherapie" nach den Richtlinien des PTGs angerechnet?
Antwort: Nein, aber es wird wiederkehrend eine bessere Verzahnung in Betracht gezogen. Vorstellbar wären Schwerpunktsetzungen in der allgemeinen Ausbildung, z.B. bzgl. Neuropsychologie oder Psychologische Schmerztherapie.
Frage: Wie kann ich mich auf die einzelnen Kurse vorbereiten?
Antwort: Unsere Dozenten erhalten rechtzeitig vor Kursbeginn eine Liste mit den Adressen aller Teilnehmer, damit sie Ihnen gegebenenfalls Vorbereitungsinformationen zustellen können. Vielleicht ist es uns auch bald möglich, entsprechende Informationen per E-Mail zuzusenden.
Frage: Kann ich vorab erfahren, wer noch an einem bestimmten Kurs teilnimmt, z.B. zur Bildung von Fahrgemeinschaften?
Antwort: Sie können in der Geschäftsstelle in Boppard anfragen. Es ist aber nicht gesagt, dass alle Teilnehmer mit der Weitergabe der Adresse einverstanden sein werden.
Frage: Kann man mir ein günstiges Hotel empfehlen, wo ich ggf. auch andere Kursteilnehmer antreffen kann?
Antwort: In der Regel können Sie bei den Organisatoren vor Ort eine Auswahl geeigneter Hotels (am Tagungsort) erfragen.
Frage: Wie sieht es mit der Qualität der Kurse aus?
Antwort: Alle Kurse bzw. Dozenten wurden in der Vergangenheit sehr positiv bewertet (im Durchschnitt mit einer Note besser „gut“). Aber erwartungsgemäß sind nicht alle Teilnehmer gleichermaßen zu begeistern.
Frage: An wen kann ich mich ggf. mit Kritik wenden?
Antwort: Ansprechpartner für Ihre Rückmeldung sind vorrangig die Dozenten, danach die Organisatoren vor Ort und schließlich der jeweilige Vorstand der DGPSF.
Frage: Erhalte ich als DGPSF- bzw. DGSS-Mitglied einen Nachlass auf die Kursgebühren?
Antwort: Die Teilnehmer entrichten mit dem Antrag auf Zertifizierung nach § 6 (6) eine Prüfungsgebühr von € 200,-. Für Mitglieder der beteiligten Schmerzgesellschaften reduziert sich die Gebühr auf € 150,-.
Frage: Ist die SSPT-Fort-/Weiterbildung nur für Diplom-Psychologen möglich?
Antwort: Nein, auch ärztliche Psychotherapeuten/innen können teilnehmen.
Frage: Warum verwendet die gemeinsame Prüfungskommission ein anderes Logo als die DGPSF?
Antwort: Nun ja, weil wir nicht die DGPSF sind, sondern nur ein Ableger. Alle Seiten mit unserem Logo sind „hausgemacht“ und keine offizielle Mitteilung der DGPSF. Werden Seiten der entsprechenden Schmerzgesellschaften übernommen, erscheint das entsprechende Logo der Fachgesellschaft.
Frage: Findet man bald bei Ihnen auch Angebote zur Fort-/Weiterbildung von anderen Institutionen?
Antwort: Grundsätzlich ja, da unser Interesse die Entwicklung und Verbreitung schmerztherapeutischen Kompetenz bei allen Psychotherapeuten ist. Wir werden an anderer Stelle (s.u.) auch über andere solide Angebote informieren, die zur www.schmerzpsychotherapie.net passen, damit Sie unter Abwägung von Qualität und Kosten, das für Sie bestmögliche Angebot wählen können.
Frage: Kann man bei Ihnen auch Stellen- oder andere Hinweise veröffentlichen?
Antwort: Grundsätzlich ja, denn wir verstehen uns auch als Forum für Spezielle Schmerzpsychotherapeuten (SSPT).
Frage: Ihre Ausbildung ist wahrscheinlich nur für Verhaltens-therapeuten geeignet, ich aber bin tiefenpsychologisch orientiert, geht das?
Antwort: Unsere Erfahrungen mit den zurückliegenden Kursen haben gezeigt, dass unterschiedliche therapeutische Heran-gehensweisen in der Regel fruchtbare Diskussionen und Informationen hervorbringen? Wir schreiben Interdiszipli-narität innerhalb der SSPT sehr groß. Wenn wir auch manchmal der Meinung sind, dass andere als verhaltenstherapeutische Ansätze bei Schmerzpatienten weniger zielführend sind, können wir dennoch von anderen Ansätzen lernen.
Frage: Ich habe langjährige Erfahrungen in der psychologischen Schmerztherapie, muss ich trotzdem für die Zertifizierung alle Kurse belegen?
Antwort: Ja, das ist unverzichtbar.
Frage: Ich habe einen Kurs besucht und hätte dazu gerne detaillierte Unterlagen für das spätere Abschlusskolloquium, kann ich die bei Ihnen erhalten?
Antwort: Nein, die Dozenten geben umfangreiche Unterlagen während der Kurse aus, darüber hinaus werden keine weiteren Unterlagen seitens der Akademie zur Verfügung gestellt. Wir hoffen, dieses in Zukunft gesammelt und elektronisch anbieten zu können.
Frage: Wie muss ich mir die Vorgehensweise beim Abschluss-kolloquium vorstellen?
Antwort: Durchgeführt wird eine Art Disputation eine Ihrer 10 Falldokumentationen. Sie werden gebeten, fallbezogene inter-disziplinäre Behandlungs- und Diagnoseprinzipien anzuführen und ihre Vorgehensweise zu erörtern. Darüber hinaus werden die beiden Prüfer einige Fragen zum Fall und zu fallunabhängigen Themen der Schmerzpsychotherapie stellen.